Abladegeschäft

Abladegeschäft
Handelsgeschäft eines Importeurs mit ausländischen Lieferfirmen, wobei der Ablader die Ware an den Empfänger durch die Zusendung der vom Reeder ausgestellten Abladedokumente übereignet. A. ist beim Außenhandel mit Industrieerzeugnissen nicht üblich.
- 1. A. i.w.S. umfasst alle Warengeschäfte  Gebietsansässiger mit gebietsfremden Lieferanten ( Gebietsfremde) und Verbringung der Ware (Verfrachtung) vom ausländischen Abladeort in das Wirtschaftsgebiet des inländischen Käufers.
- 2. A. i.e.S. bezieht sich nur auf die Abladung überseeischer Waren im inländischen Bestimmungshafen; der Verkäufer (Ablader) muss die Ware – meist unter Einschaltung eines  Frachtführers (Reederei, Spedition etc.) – an den (aus seiner Sicht) überseeischen Importeur verbringen; bedient sich häufig im Käuferland eines  CIF-Agenten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • verlängertes Abladegeschäft — kombiniertes Geschäft; Kombination von ⇡ Abladegeschäft und ⇡ Locogeschäft. Der Importeur bietet Ware an oder verkauft diese mit dem Zusatz „ab Kai“ oder „ab Lager“ und dem Zeitpunkt der Warenankunft, ohne dass die Ware bereits eingetroffen ist …   Lexikon der Economics

  • Ablader — ⇡ Abladegeschäft …   Lexikon der Economics

  • Außenhandelsbetriebslehre — Internationale Handelsbeziehungen Die Außenhandelsbetriebslehre beschäftigt sich mit der speziellen Handelslehre der Außenwirtschaft. Ein Außenhandelsbetrieb ist ein auf Import/Export ausgerichtetes Handelsunternehmen und handelt nach dem… …   Deutsch Wikipedia

  • abladen — fallen lassen; entladen; ausladen; auskippen; schütten * * * ab|la|den [ apla:dn̩], lädt ab, lud ab, abgeladen <tr.; hat: a) von einem Transportmittel herunternehmen /Ggs. aufladen/: Holz, Steine abladen; wo soll ich dich abladen? (scherzh.;… …   Universal-Lexikon

  • CIF-Agent — ⇡ Ausfuhragent mit Sitz im Käuferland, der die Produktion der von ihm vertretenen Firmen auf CIF Basis (⇡ CIF) anbietet. Er hat gewisse Vollmachten und Verantwortung bei der Berechnung der CIF Kosten, die er aufgrund der kostenmäßig feststehenden …   Lexikon der Economics

  • Platzgeschäft — Geschäft, bei dem der Abnehmer am Importplatz ansässig ist. Es kann sich um ein ⇡ Abladegeschäft oder ein ⇡ Loco Geschäft handeln. Anders: ⇡ Distanzgeschäft …   Lexikon der Economics

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